Tipps zum Umzug in die Schweiz

12.09.2022

1: Aufenthaltsbewilligung

Um in der Schweiz Arbeiten und Wohnen zu dürfen benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese müssen Sie in den ersten 2 Wochen nach Einreise auf dem Amt Ihrer Wohngemeinde beantragen. Nehmen Sie hierzu Ihren Pass, Mietvertrag, Arbeitsvertrag sowie 2 zusätzliche Passfotos mit. Die Bewilligung kann bis zu 100 CHF in Bar kosten. (Sind Sie bei direkt über Koraal angestellt bekommen Sie für die ersten 3 Monate eine Aufenthaltsbewilligung zugeschickt)

2: Probezeit

Siedeln Sie definitiv nach Ihrer Probezeit in die Schweiz um, vergessen Sie dann nicht, sich bei Ihrer jetzigen Wohngemeinde in Ihrem Heimatland abzumelden.

3: Versicherungen

Bitte kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung erst dann, wenn Sie in der Schweiz eine neue abgeschlossen haben. Sie sind in der Schweiz grundsätzlich verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschliessen. Nur wenn Sie eine 90-Tage Bewilligung und eine bestehende Krankenversicherung im Ausland haben, benötigen Sie die ersten 3 Monate keine Schweizer Krankenversicherung. Koraal kann Ihnen auf der Suche nach geeigneten Versicherungen behilflich sein. Wir arbeiten mit einem Schweizer Spezialistenbüro zusammen, das Ihnen gerne weiterhilft. Kontaktieren Sie bei Fragen Otto van Andel direkt.

4: Bankkonto eröffnen

Sie können mit Ihrem Wohnungsnachweis, Arbeitsvertrag und Pass ein Bankkonto eröffnen bei der Postfinance. Auch wenn Sie noch in der Personalwohnung des Krankenhauses wohnen. Bei den anderen Banken brauchen Sie daneben noch Ihre Niederlassungsbewilligung die am Anfang auf eine Bewilligung „L“ oder «B» lautet. Hierbei empfehlen wir entweder die PostFinance oder die Kantonalbanken.

5: Mobil-Telefon

Mit Ihrem Wohnungsnachweis, Pass und Bewilligung können Sie in der Schweiz einen Telefonanschluss bei einem Anbieter Ihrer Wahl beantragen. Bitte leiten Sie uns auch Ihre Schweizer Handynummer weiter. Die Top 3 Anbieter sind Swisscom, Salt und Sunrise.

6: Einreise

Bitte führen Sie bei der Einreise in die Schweiz immer Ihren Reisepass (Pass Port) mit. Eine Id-Karte reicht in vielen Fällen nicht aus.

Reisen Sie mit Umzugsgütern ein müssen Sie eine Liste der Waren mit Wertangabe beim Zoll vorlegen. Ihr PKW wird wie Umzugsgut gesehen deshalb dürfen Sie maximal 1 Jahr mit einem ausländischen Nummernschild fahren.

Sobald Sie eine Schweizer Bewilligung bekommen müssen Sie Ihr Auto beim Zollamt wie Umzugsgut anmelden. Alle Details hierzu finden Sie auf der Website: http://www.ezv.admin.ch. Kaufen Sie am Zoll bei der Einreise eine Autobahnvignette. Auch für einen eventuellen Anhänger.

7: Führerschein

Ihr ausländischer Fahrausweis ist in der Schweiz für 1 Jahr gültig. Nach diesem Jahr müssen Sie Ihren Führerschein beim Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnort in einen Schweizer Fahrausweis umtauschen. Kosten hierfür ca. CHF 90.

8: Sprachschulen

Wir arbeiten mit einer Sprachschule in Berlin zusammen, die Intensivkurse anbietet. Bei Bedarf können Sie sich für vergünstigte Sprachkurse anmelden. Mehr Infos gibt es hier.

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