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Organspende Ja oder Nein?

Erscheinungsdatum: 29.01.2020

Organspende – Bereits seit vielen Jahren klagen Mediziner*innen darüber, dass es in vielen Ländern an Spenderorganen fehlt. Verunfallten und schwer kranken Menschen kann oft nicht geholfen werden. Um diesem Problem entgegen zu wirken, gilt in vielen Ländern, wie zum Beispiel Belgien, Bulgarien, Frankreich und Spanien die Widerspruchsregelung.  Der Verstorbene wird automatisch Spender, sofern er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. So versuchen viele Staaten die Wartelisten auf ein Spenderorgan mit Hilfe von Gesetzen zu verkürzen.

Grund für die niedrige Anzahl von Organspenden ist die fehlende Zustimmung (in der Schweiz Zustimmungslösung) der Angehörigen nach dem Tod. Dabei kann es sich um eine bekannte ablehnende Haltung des Verstorbenen oder auch um religiöse Gründe handeln. In weiteren Fällen wird das Thema ignoriert oder Missbrauch in Form von Organhandel befürchtet. Hier gilt es das Thema Organspende mit Familienangehörigen und anderen nahe stehenden Personen zu besprechen.

ORGANSPENDE – SCHWEIZ AUF PLATZ 22 WELTWEIT

Stand 2017/2018

In der Schweiz jedoch zeichnet sich ein neuer Höchstwert ab: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Schweiz steigt weiter und liegt 2018 auf der Spenderliste weltweit an 22. Stelle. Ende 2017 warteten noch 1478 Patientinnen und Patienten auf ein Organ, 2019 sind es noch 1415.

Patientinnen und Patienten warten am häufigsten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation. So liegt zum Beispiel 2019 die Zahl für Transplantation mehrerer Organe bei 21 Patienten und 44 wartenden Menschen. Es wird zwischen postmortaler Organspende und Lebendspende unterschieden.

POSTMORTALE ORGANSPENDER UND LEBENDSPENDE

Der Gesetzgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Organspende nach dem Tode sowie für die Lebendspende geschaffen. In jedem Fall muss die Einwilligung zur Organspende vorab gegeben werden! Liegt keine Form der Zustimmung vor, ist eine Organ – oder Gewebeentnahme absolut verboten. Hat sich der Spender im nationalen Organspenderregister eingetragen, eine Organspender-Karte ausgefüllt oder eine Patientenverfügung erstellt, ist eine Organentnahme möglich.

POSTMORTALE ORGANSPENDER

Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender zuvor die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung.  Die Voraussetzung dafür besteht, sofern der Hirntod des Patienten festgestellt wurde. Das heisst; nach vollständigem und irreversiblen Funktionsausfall des Hirns, oder des Herzens. Der Hirntod des Organspenders muss gemäss dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden, die weder an der Entnahme des Organes noch an der Transplantation beteiligt sein dürfen.

LEBENDSPENDE

Von Lebendspendern ist es möglich die Nieren oder Teile der Leber zu transplantieren. In den meisten Fällen ist dem Spender bekannt wer entsprechendes Organ erhält. Es handelt sich dabei sehr häufig um Familienangehörige oder anderen Menschen aus dem sehr nahen Umfeld. Voraussetzung für eine Lebendspende ist der einwandfreie Gesundheitszustand des Spenders. So wird vorab der medizinische und psychologische Zustand kontrolliert und geprüft, ob alle Gegebenheiten für die Lebendspende erfüllt werden.

ORGANSPENDE JA ODER NEIN? BESTIMMEN SIE SELBST!

Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Mit dem Alter von 16 Jahren können sich Personen in das Nationale Organspenderegister eintragen oder eine Organspende-Karte ausfüllen. Kommt eine Spende eines Kindes infrage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter. In jedem Fall hilft eine Organspende-Karte den Angehörigen eine Entscheidung zu treffen. Ausserdem ist es sinnvoll die Thematik Organspende, egal ob Lebendspende oder postmortale Spende, mit Familienangehörigen und Freunden zu behandeln.

DOKUMENTIEREN SIE IHRE ENTSCHEIDUNG

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Mit der Organspende-Karte oder Eintrag ins Organspenderegister entlasten Sie Ihre Angehörigen und verschenken nicht unnötig Zeit. Ihre Entscheidung können Sie auch in einem anderen beliebigen Schriftstück festhalten. So zum Beispiel in einer Patientenverfügung. Das Testament bildet in diesem Fall keine Unterstützung der Hinterbliebenen, da aus medizinischen Gründen zur Testamentseröffnung keine Organentnahme mehr stattfinden kann.

Mit wenigen Klicks können Sie sich eine Vorlage der Karte aus dem Internet downloaden, als App oder kostenlos als Plastikkarte (auch in mehreren Sprachen) bestellen. Dies gilt ebenfalls für Informationsmaterial und Flyer. Das Ausfüllen einer Erklärung zur Organspende ist in jeder Form absolut unbürokratisch und auch rückgängig zu machen. Vernichten Sie einfach die bestehende Karte bzw. Registereintrag und füllen einen neuen aus.

ORGANSPENDE JA ODER NEIN – KEINE ENTSCHEIDUNG TREFFEN, WARUM?

Lesen Sie mehr zum Thema Organspende & Transplantation auf der Seite von Swisstransplant.

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