Organspende – Bereits seit vielen Jahren klagen Mediziner*innen darüber, dass es in vielen Ländern an Spenderorganen fehlt. Verunfallten und schwer kranken Menschen kann oft nicht geholfen werden. Um diesem Problem entgegen zu wirken, gilt in vielen Ländern, wie zum Beispiel Belgien, Bulgarien, Frankreich und Spanien die Widerspruchsregelung. Der Verstorbene wird automatisch Spender, sofern er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. So versuchen viele Staaten die Wartelisten auf ein Spenderorgan mit Hilfe von Gesetzen zu verkürzen.

Nationales Organspenderregister Schweiz
Bildquelle: Swisstransplant, https://www.swisstransplant.org/, 29.01.2020
Organspende – Schweiz auf Platz 22 weltweit
Stand 2017/2018
In der Schweiz jedoch zeichnet sich ein neuer Höchstwert ab: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Schweiz steigt weiter und liegt 2018 auf der Spenderliste weltweit an 22. Stelle. Ende 2017 warteten noch 1478 Patientinnen und Patienten auf ein Organ, 2019 sind es noch 1415.
Patientinnen und Patienten warten am häufigsten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation. So liegt zum Beispiel 2019 die Zahl für Transplantation mehrerer Organe bei 21 Patienten und 44 wartenden Menschen. Es wird zwischen postmortaler Organspende und Lebendspende unterschieden.

Warteliste und Transplantation 2019, Bildquelle: Swisstransplant, https://www.swisstransplant.org/, 29.01.2020
Postmortale Organspender und Lebendspende
Der Gesetzgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Organspende nach dem Tode sowie für die Lebendspende geschaffen. In jedem Fall muss die Einwilligung zur Organspende vorab gegeben werden! Liegt keine Form der Zustimmung vor, ist eine Organ – oder Gewebeentnahme absolut verboten. Hat sich der Spender im nationalen Organspenderregister eingetragen, eine Organspender-Karte ausgefüllt oder eine Patientenverfügung erstellt, ist eine Organentnahme möglich.
Postmortale Organspender
Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender zuvor die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Die Voraussetzung dafür besteht, sofern der Hirntod des Patienten festgestellt wurde. Das heißt; nach vollständigem und irreversiblen Funktionsausfall des Hirns, oder des Herzens. Der Hirntod des Organspenders muss gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden, die weder an der Entnahme des Organes noch an der Transplantation beteiligt sein dürfen.
Lebendspende
Von Lebendspendern ist es möglich die Nieren oder Teile der Leber zu transplantieren. In den meisten Fällen ist dem Spender bekannt wer entsprechendes Organ erhält. Es handelt sich dabei sehr häufig um Familienangehörige oder anderen Menschen aus dem sehr nahen Umfeld. Voraussetzung für eine Lebendspende ist der einwandfreie Gesundheitszustand des Spenders. So wird vorab der medizinische und psychologische Zustand kontrolliert und geprüft, ob alle Gegebenheiten für die Lebendspende erfüllt werden.

Durchschnittliche Anzahl postmortaler Organspender weltweit im Jahr 2018 (Spender je Million Einwohner)

Quelle: International Registry in Organ Donation and Transplantation http://www.irodat.org/ 29.01.2020
Organspende Ja oder Nein? Bestimmen Sie selbst!
Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Mit dem Alter von 16 Jahren können sich Personen in das Nationale Organspenderegister eintragen oder eine Organspende-Karte ausfüllen. Kommt eine Spende eines Kindes infrage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter. In jedem Fall hilft eine Organspende-Karte den Angehörigen eine Entscheidung zu treffen. Außerdem ist es sinnvoll die Thematik Organspende, egal ob Lebendspende oder postmortale Spende, mit Familienangehörigen und Freunden zu behandeln.
Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung
Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Mit der Organspende-Karte oder Eintrag ins Organspenderegister entlasten Sie Ihre Angehörigen und verschenken nicht unnötig Zeit. Ihre Entscheidung können Sie auch in einem anderen beliebigen Schriftstück festhalten. So zum Beispiel in einer Patientenverfügung. Das Testament bildet in diesem Fall keine Unterstützung der Hinterbliebenen, da aus medizinischen Gründen zur Testamentseröffnung keine Organentnahme mehr stattfinden kann.
Organspende Ja oder Nein – Keine Entscheidung treffen, warum?
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